Lohnsteuerjahresausgleich


Herzlich Willkommen auf meiner Seite Lohnsteuerjahresausgleich, Lohnsteuerjahresausgleich

und vielen Dank für Ihren Besuch auf meiner Webseite und Ihr Interesse an meiner Steuerberatung. Mein Name ist Michael Schröder und bin seit über 10 Jahren Steuerberater in Berlin. Wussten Sie schon, dass bei einem Lohnsteuerjahresausgleich durchschnittlich ca. 1.000 Euro Lohnsteuer (steuer- und sozialversicherungsfrei) erstattet werden? Gerne stehe ich Ihnen für die Erstellung Ihres Lohnsteuerjahresausgleiches zur Verfügung.

 

Bis wann muss ich den Lohnsteuerjahresausgleich einreichen? 

Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2005 endet grundsätzlich mit dem 31.05.2006. Die Frist verlängert sich automatisch bis zum 30.9.2006 für die Abgabe von Steuererklärungen, die von Steuerberatern erstellt werden (allgemeine Fristverlängerung). Sollten Sie nicht zur Abgabe verpflichtet sein, müssen Sie Ihre Steuererklärung 2005 bis spätestens 31.12.2007 beim Finanzamt einreichen. Diese Frist kann nicht verlängert werden (Ausschlussfrist)! Gegen die Ablehnung der Veranlagung wegen der Ausschlussfrist von 2 Jahren empfehle ich Einspruch einzulegen.

 

Müssen Sie einen Lohnsteuerjahresausgleich einreichen?

Arbeitnehmer sind zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet

(Personen, die keinen Arbeitslohn bezogen haben, werden mit ihren steuerpflichtigen Einkünften zur Einkommensteuer veranlagt und haben deshalb ebenfalls eine Einkommensteuererklärung abzugeben.)

 

Dürfen Sie einen Lohnsteuerjahresausgleich einreichen?

Auf Antrag wird eine Einkommensteuerveranlagung durchgeführt,

Achtung: Auch wenn zwei Jahre vorbei sind, können Sie einen Lohnsteuerjahresaugleich erhalten. Ich verrate Ihnen gerne wie...

 

Sollten Sie einen Lohnsteuerjahresausgleich einreichen?

Besteht keine Erklärungspflicht, kann sich ein Antrag auf Einkommensteuerveranlagung insbesondere lohnen,

 

Lohnsteuerjahreausgleich@steuerschroeder.de

 

Dipl.-Kfm.
Michael Schröder
Steuerberater Berlin
Schmiljanstr. 7, 12161 Berlin
(
Lageplan, Anfahrts-/ Wegbeschreibung)

Tel. 030/ 897 29 111
Fax: 030/ 897 29 112
 

 

 

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