Lohnsteuerjahresausgleich
Herzlich Willkommen auf meiner Seite Lohnsteuerjahresausgleich,
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und vielen Dank für Ihren Besuch auf meiner Webseite und Ihr Interesse an meiner Steuerberatung. Mein Name ist Michael Schröder und bin seit über 10 Jahren Steuerberater in Berlin. Wussten Sie schon, dass bei einem Lohnsteuerjahresausgleich durchschnittlich ca. 1.000 Euro Lohnsteuer (steuer- und sozialversicherungsfrei) erstattet werden? Gerne stehe ich Ihnen für die Erstellung Ihres Lohnsteuerjahresausgleiches zur Verfügung.
Lohnsteuerjahresausgleich:
Bis wann muss ich den Lohnsteuerjahresausgleich einreichen?
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Lohnsteuerjahresausgleich: Warum zum Steuerberater?
Kein Steuerprogramm ersetzt einen Steuerberater (www.Einkommensteuerprogramm.de). Wer viele Ausgaben hatte ist mit einem Steuerberater auf der sicheren Seite. Ein Steuerberater kennt nicht nur alle Steuersparmöglichkeiten, sondern - noch viel wichtiger - setzt sie auch gegenüber dem Finanzamt durch. Selbst Finanzbeamte haben Schwierigkeiten, alle Änderungen im Steuerrecht zu berücksichtigen. Warum, sollten Sie sich also jedes Jahr mit den umfänglichen Steuervorschriften quälen?
Steuerberater berücksichtigen alle Steuersparmodelle und beraten perspektivisch.
Steuerberatergebühren sind steuerlich absetzbar, soweit sie Werbungskosten sind.
Keine Kündigungsfrist (auch keine Mitgliedschaft und keine Aufnahmegebühr).
Ausführliche Berechnung Ihrer Steuererstattung und Steuersätze.
Automatische Fristverlängerung vom 31.05. bis zum 30.09. und auf Antrag bis zum 28.02. des 2. Folgejahres.
Prüfung der Steuerbescheide (Laut Bund der Steuerzahler ist jeder dritte Steuerbescheid falsch!).
Einspruch gegen fehlerhafte Steuerbescheide.
Unterlagen bequem von zu Hause aus per Email, Fax oder Post übersenden.
Bundesweite Beratung.
Honorar-Beispiel
für einen einfachen Lohnsteuerjahresausgleich lt. Steuerberatergebührenverordnung:Lohnsteuerjahresausgleich (Einkünfte 29.500 €) § 24 Abs. 1 Nr. 1 - Tab. A 1/10 = 75,80
Ermittlung der Einkünfte (Einnahmen 34.500 €) § 27 Abs. 1 - Tab. A 2/20 = 83,00 €
Summe netto = 158,80 €
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer = 30,17 €
Brutto = 188,72 €
Lohnsteuerjahresausgleich: So einfach ist das!
Ermitteln Sie anhand meiner Checkliste (Download) die erforderlichen Unterlagen für Ihren Lohnsteuerjahresausgleich.
Übersenden Sie Ihre Unterlagen per Email, Fax, oder Post (Kopien reichen aus, auch von der Lohnsteuerkarte bzw. Lohnsteuerjahresbescheinigung.).
Ich übersende Ihnen den Lohnsteuerjahresausgleich mit Steuerberechnung zur Unterschrift. (Das Finanzamt erhält den Antrag elektronisch per ELSTER.)
Sie unterschreiben den Lohnsteuerjahresausgleich und senden diesen an das Finanzamt.
Sie erhalten den Steuerbescheid und leiten diesen innerhalb der Rechtsbehelfsfrist von einem Monat an mich weiter.
Sollte der Steuerbescheid nicht in Ordnung sein, kann ich nach Rücksprache mit Ihnen einen Einspruch einlegen.
Sie erhalten die Steuererstattung und begleichen meine Steuerberatergebühren (Grundlagen der deutschen Steuerberatergebühren und Steuerberatergebührenverordnung).
PS: Selbstverständlich prüfe ich - wie die Steuerberaterkammer Berlin in ihrem Rundschreiben 14/2001 empfiehlt - als Steuerberater vorab, ob sich ein Lohnsteuerjahresausgleich für Sie überhaupt lohnt. Das bedeutet, sollte sich ein Lohnsteuerjahresausgleich nach überschlägiger Prüfung für Sie nicht lohnen, erstelle ich keinen Lohnsteuerjahresausgleich und Sie erhalten Sie Ihre Unterlagen zurück.
Lohnsteuerjahreausgleich@steuerschroeder.de
Dipl.-Kfm.
Michael Schröder
Steuerberater Berlin
Schmiljanstr. 7, 12161 Berlin
(Lageplan, Anfahrts-/ Wegbeschreibung)Tel. 030/ 897 29 111
Fax: 030/ 897 29 112
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